Offiziell: Je suis française

une nouvelle française
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

35 Responses to Offiziell: Je suis française

  1. Claudia Pollmann sagt:

    Herzlichen Glückwunsch meine Liebe.
    Herzliche Grüße aus dem Allgäu.

  2. Karin sagt:

    Félicitations ma chère! Und, fühlst du dich anders? ;)

    Ich hätte vor zwei Jahren auch noch in einem vereinfachten Verfahren Schweizerin werden können, habe aber irgendwie nicht die Dringlichkeit gesehen und das ganze Prozedere nur für Töchterchen gemacht (man muss wissen, ich hasse Papierkram und Behörden!) Man weiss ja nie, ob sie nach der Matura hier bleibt, und dann ist es für Wohnungssuche und dgl. wesentlich unkomplizierter, wenn man die Staatsbürgerschaft hat. Sie ist ja auch hier geboren und fühlt sich als Genferin (nicht als Schweizerin, hihi). Ich bin nach wie vor eine Bayerin stelle ich immer wieder fest. *grins*

    • dreher sagt:

      Danke dir! Ich habe damit ja beide Staatsbürgerschaften und das entspricht exakt meinem Leben und meinem Lebensgefühl. Und nur am Rande erwähnt: Im neuen Buch gibt es ein ganzes Kapitel dazu 😊

      • Wolfram sagt:

        Du behältst die deutsche Staatsangehörigkeit? Mein Wissensstand ist, daß man die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn man eine andere erwirbt.

        • Mumbai sagt:

          wenn man Oesterreicher ist darf man nur 1 haben, Deutsche jedoch 2 .

          • dreher sagt:

            Wie Österreich es regelt, weiß ich konkret nicht, aber für Deutschland stimmt es – zumindest wenn es um EU-Mitgliedsstaaten geht.

        • Wendy sagt:

          Nur wenn man eine NICHT-EU-Staatsbürgerschaft annimmt, muß man – wenn man die deutsche behalten will – eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen.
          “Grundsätzlich gilt, dass bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche verloren geht (§§ 17 Abs. 1 Nr. 2, 25 Abs. 1 S. 1 StAG). Entsprechend muss ein Ausländer, der die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt, regelmäßig die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (§ 10 Abs. 1 Nr. 4). Eine Ausnahme besteht, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz annimmt (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StAG) “

        • arboretum sagt:

          Und wenn man aus einem Staat außerhalb der EU stammt, dessen Staatsbürgerschaft man nicht aufgeben kann, wie zum Beispiel die des Iran, erhält man auch die doppelte Staatsbürgerschaft. Entweder durch die Einbürgerung in Deutschland oder aber, wenn man wie der Ehemann meiner einen Cousine aufs Konsulat geht und für seine jugendlichen Töchter ein Visum zwecks esrtmaligem Verwandschaftsbesuch in Isfahan beantragen will. Er wurde angeblafft und darüber aufgeklärt, dass die in Deutschland geborenen Töchter kein Visum bekommen könnten, da sie iranische Staatsbürgerinnen seien – wieso sie denn bislang noch keine Pässe hätten? Seine Antwort, dass sie in Deutschland geboren und selbstverständlich deutsche Staatsbürgerinnen seien, ließen sie nicht gelten. Seither haben die beiden auch die iranische Staatsbürgerschaft, die weder ihr Vater für sie noch sie selbst jemals wollten.

          • dreher sagt:

            Uiii… Es ist manchmal so unübersichtlich… Auch deutsche Formulare sagen anderes als französische Formulare…

  3. Rosalinde sagt:

    Das ist ja großartig, sie sehen so glücklich aus.

  4. Dirk Franke sagt:

    Einen ganz herzlichen Glückwunsch. Musstet/durftet ihr die Marseillase singen?

    • dreher sagt:

      Herzlichen Dank! Nein, aus Covid-Gründen alles ganz nüchtern, kein Händedruck, kein Umtrunk, keine Marseillaise, aber ich hatte sie für das Interview vor einem Jahr auswendig gelernt und bekam in meiner Dokumentenmappe auch nochmal den Text geschenkt :D

  5. Sunni sagt:

    Oh, Gratulation! Das ist toll und die Frau noch viel mehr. (Gab es wenigstens danach ein mindestens 5-gängiges Ehrenessen mit Monsieur?? :-). Cést suuuuupeeeeer, wie die franz. Schwiegermutter meiner Tochter immer zu sagen pflegt. Ich nehme an, Sie haben die Marseillaise dann zuhause nochmal geschmettert, ein wenig Glitzer darf schon sein! Bises, Sunni

    • dreher sagt:

      Herzlichen Dank, ja süüüüpeeeeer wird hier gerne gesagt und haha, natürlich habe ICH an dem Abend zum Apéro eingeladen und dafür schnell noch eine Tarte etc pp gemacht – die Gäste brachten immerhin zwei blau-weiß-rote Fähnchen mit. Am Folgeabend aber sagte Monsieur den denkwürdigen Satz “Wollen wir nicht Essen gehen? Ich will nicht, dass du dauern kochen musst.” Wenn ich gewusst hätte, was die französische Staatsangehörigkeit alles auslöst, hätte ich das schon fünf Jahre früher gemacht ;)

  6. Marie-Louise Lehec sagt:

    Liebe Christiane,
    herzlichen Glückwunsch zur französischen Staatsbürgerschaft !
    bin gerade dabei ihren neuen Roman zu verschlingen.
    Melde mich dann wie immer per mail.
    L.G. Marie-Louise

  7. David Schulte sagt:

    … und M. le président scheint nun auch sehr zufrieden und glücklich zu sein!!
    Herzlichen Glückwunsch Christiane – ein feiner und großer Schritt ist vollbracht!

  8. Eleonore Braun-Folta sagt:

    Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank für das neue Buch. Und wie du schon sagtest, es gibt vieles, was wir langjährigen Blogleser noch nicht wissen. Schöne Grüsse Elli

  9. Ute sagt:

    Herzlichen Glückwunsch Christiane 🤩,
    Du strahlt so schön! Das geht so gut mit Deinem Buch zusammen…il est la le bonheur… 🙃.
    Sieht aus, als bist Du auch eine Softclox-Trägerin 🤗
    Vielleicht hat Monsieur ja zuuufällig auch Dein Buch gelesen und wollte Dich daher lieber zum Essen ausführen, als dass Du wieder kochen musst…😁
    Liebe Grüße aus dem Rheinland
    Ute